Die Berufsfachschule III bietet eine berufsqualifizierende Erstausbildung, mit deren Abschluss zugleich ein höherer allgemeinbildender Schulabschluss erworben werden kann.
Im Rahmen der zweijährigen Ausbildung zur Pflegeassistenz kann ein mittlerer Schulabschluss erworben werden. Die Zugangsvoraussetzung ist hier ein Erster allgemeinbildender Schulabschluss.
Im Rahmen der zweijährigen informationstechnischen, kaufmännischen oder sozialpädagogischen Assistentenausbildung kann die vollständige Fachhochschulreife erworben werden, sodass unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung ein Studium an Fachhochschulen begonnen werden kann.
Die Zugangsvoraussetzung ist hier ein Mittlerer Bildungsabschluss.
Nach dem Erwerb der Fachhochschulreife kann durch einen anschließenden einjährigen Besuch der Berufsoberschule die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erworben werden. Diese ist Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums an einer Universität.
Der Besuch der Berufsfachschule III bietet mit einer Dauer von zwei Jahren den schnellstmöglichen Erwerb der Studienberechtigung an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung an Universitäten kann über den anschließenden Besuch der Berufsoberschule in insgesamt drei Jahren erreicht werden. Somit stellt die Berufsfachschule III eine interessante Alternative zum Beruflichen Gymnasium dar. Die nachstehende Grafik verdeutlicht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Bildungswege (Klick in die Grafik zur vergrößerten Darstellung).