INFORMATIONEN zur Berufsfachschule III
Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin und
Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent
Bildungsziel
Die Berufsfachschule Sozialpädagogik bildet Sozialpädagogische Assistenten/-innen aus, die als zusätzliche Kraft neben einer sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in oder Sozialpädagoge/-in) in Einrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort, Offene Ganztagsschule, Kinderkurheim oder Kinderheim mit Kindern arbeiten. In diesem Arbeitsfeld werden besondere Ansprüche an die Kommunikationsfähigkeit und Kreativität gestellt, um Kindern zwischen 0-14 Jahren einen weiten Zugang zur Umwelt und zu sich selbst zu ermöglichen.
Unterricht
Der fachrichtungsbezogene Unterricht ist in die folgenden 4 Lernfelder aufgeteilt:
LF1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
LF2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen
und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
LF3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
LF4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren.
Der fachrichtungsübergreifende Unterricht erfolgt in den Fächern: Deutsch/Kommunikation, Englisch, Wirtschaft/Politik, Religion (Philosophie).
Während der Ausbildung müssen Praktika in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet werden. Diese können in Blockform (2 x 10 Wochen) oder in praxisintegrierter Form (2 Tage Einrichtung, 3 Tage Unterricht) durchgeführt werden. Die Praktika finden grundsätzlich im Kreis Nordfriesland ohne Inseln statt; nach Absprache mit der betreuenden Lehrkraft auch außerhalb der Kreisgrenzen und auf den Inseln.
Dauer und Ziel der Ausbildung
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“.
Fachhochschulreife
Durch die Teilnahme am Zusatzunterricht (Mathematik) und Ablegen einer Zusatzprüfung (Mathematik und Englisch) kann die vollständige Fachhochschulreife erreicht werden.
Kosten des Schulbesuchs
Der Besuch der Berufsfachschule ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Besichtigungen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern müssen von Schülern und Schülerinnen bzw. von den Erziehungsberechtigten des/der Schülers/-in getragen werden. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Förderung
Der Besuch der Berufsfachschule kann nach den geltenden Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten:
Amt für Ausbildungsförderung
Marktstraße
25813 Husum
Telefon: 04841 67559
Aufnahmevoraussetzungen
Die Voraussetzung für die Aufnahme ist
Zusätzliches Zertifikat
Integrativ wird das KMK-Fremdsprachenzertifikat angeboten. Die Zertifizierung ist freiwillig.
Auswahlverfahren
Für die Aufnahme werden folgende Fächer zugrunde gelegt:
Aus den Zeugnissen von Berufsfachschulen werden anstelle nicht aufgeführter Unterrichtsfächer berufsbezogene Schwerpunktfächer herangezogen.
Im Rahmen des schulinternen Auswahlverfahrens finden zudem absolvierte einschlägige Praxiszeiten (z. B. FSJ, BFD) besondere Berücksichtigung.
Bewerbung
Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung den Vordruck, den Sie in den Sekretariaten der Beruflichen Schule Husum erhalten bzw. von der Homepage der Beruflichen Schule Husum (Vordruck) herunterladen können.
Bewerbungen für das jeweils folgende Schuljahr stellen Sie
bis zum 28. Februar an die
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland
Herzog-Adolf-Str. 3
25813 Husum
Fon: 04841 8995-0
Fax: 04841 8995-129
Mail: buero-ht(at)bs-husum.de
Der Bewerbung sind beizufügen:
--> verfügt der/die Bewerber/-in zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über das notwendige Abschlusszeugnis, so ist eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses einzureichen. Das Abschlusszeugnis ist unaufgefordert zum frühestmöglichen Termin nachzureichen
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen angenommen werden können.
Senden Sie Ihre Unterlagen bitte nicht in Klarsichthüllen bzw. Schnellheftern ein.