Bildungsziel 

Die Berufsfachschule Sozialwesen ist ein zweijähriger Ausbildungsgang, der eine Berufsausbildung zum/zur Pflegeassistent/-in vermittelt. Ziel der Ausbildung ist es, zur Pflege und Betreuung kranker und pflegebedürftiger Menschen aller Altersstufen z. B. in Altenheimen, Krankenhäusern, Sozialstationen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe und zu deren hauswirtschaftlichen Grundversorgung befähigt zu werden. Gleichzeitig kann der Mittlere Schulabschluss erworben werden.

Unterrichtsangebot

Das Unterrichtsangebot umfasst jeweils ca. 32 Wochenstunden in der Unter- und Oberstufe.

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten
  • Gesundheit fördern und präventiv handeln
  • Beobachten, Informieren, Organisieren der übertragenen Aufgaben und Dokumentieren in der Pflege
  • Menschen personen- und situationsbezogen pflegen und betreuen
  • 29 Praxiswochen

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Mathematik
  • Sport
  • Wirtschaft/Politik
  • Religion

Dauer und Ziel der Ausbildung

Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin“ oder „Staatlich geprüfter Pflegeassistent“.

Mittlerer Schulabschluss

Der Mittlere Schulabschluss kann erreicht werden, wenn das Abschlusszeugnis

  • einen Durchschnitt von mindestens 3,0 aufweist und
  • mindestens ausreichende Fremdsprachenkenntnisse in Englisch

ausweist.

Kosten des Schulbesuches

Der Besuch der Berufsfachschule ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Besichtigungen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern müssen von den Schülern und Schülerinnen bzw. von den Erziehungsberechtigten getragen werden. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Finanzielle Förderung

Der Besuch der Berufsfachschule kann nach den geltenden Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten:

Amt für Ausbildungsförderung
Marktstraße
25813 Husum
Telefon: 04841 67559


Aufnahmevoraussetzungen

Die Voraussetzung für die Aufnahme ist

  1. der Erste allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss und
  2. ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (gem. §30a BZRG) vorzulegen, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate ist, und
  3. ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern oder ein Nachweis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung nicht möglich ist.

Anmeldung

Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung den Vordruck, den Sie bei der Beruflichen Schule erhalten bzw. von der Homepage der Beruflichen Schule herunterladen können.

Link zum Vordruck.

Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr stellen Sie bis zum 28. Februar an die

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland
Herzog-Adolf-Str. 3
25813 Husum

Telefon:  04841 8995-0
Telefax:  04841 8995-129
E-Mail:    buero@bs-husum.de
Internet:  www.bs-husum.de

Der Anmeldung sind beizufügen:

  • eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses, ggf. des letzten Halbjahreszeugnisses
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen angenommen werden können.
Senden Sie Ihre Unterlagen bitte nicht in Klarsichthüllen bzw. Schnellheftern ein.

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