Berufsfachschule III
Kaufmännische Assistentin und Kaufmännischer Assistent
mit den Fachrichtungen
Bildungsziel
Bei der Ausbildung zum Kaufmännischen Assistenten / zur Kaufmännischen Assistentin handelt es sich um eine berufsqualifizierende Erstausbildung. Ziel ist es, eine berufliche Handlungskompetenz als Kaufmännischer Assistent / Kaufmännische Assistentin zu vermitteln. Sie soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, organisatorische, kaufmännische und verwaltende Aufgaben zu übernehmen und die Informationsverarbeitung zielorientiert am Arbeitsplatz anzuwenden.
Die Ausbildung bereitet die Schülerinnen und Schüler zusätzlich auf die Fachhochschule vor und schließt mit dem Erwerb der vollständigen Fachhochschulreife ab.
Damit erhalten sie einen staatlich anerkannten Berufsabschluss und können direkt im Anschluss das Studium an einer Fachhochschule aufnehmen.
Unterrichtsangebot
Das Unterrichtsangebot, das in Abhängigkeit von der Praxiszeit in den einzelnen Halbjahren variiert, umfasst im Durchschnitt ca. 35 Wochenstunden.
Die berufliche Handlungskompetenz wird im Unterricht in Anlehnung an berufliche Handlungssituationen kaufmännischer Berufe im Rahmen von Lernfeldern vermittelt. Die zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Fachhochschulreife erwerben die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von berufsübergreifenden Fächern.
Berufsbezogene Lernfelder
Zusätzlich in der Fachrichtung Informationsverarbeitung
In der Fachrichtung Fremdsprachen
Berufsübergreifende Fächer
Praxiszeit während der Ausbildung
Innerhalb der Ausbildung müssen 160 Stunden Praxiszeit erfolgreich absolviert werden. Diese Praxiszeit findet dienstags oder donnerstags im 2. Halbjahr der Unterstufe (auch in den Ferien) statt. Den entsprechenden Praxisbetrieb müssen die Schülerinnen und Schüler vor den ersten Weihnachtsferien in diesem Bildungsgang nachweisen.
Zusätzliches Zertifikat
Integrativ wird das KMK-Fremdsprachenzertifikat angeboten. Die Zertifizierung ist freiwillig.
Kosten des Schulbesuches
Der Besuch der Berufsfachschule ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Besichtigungen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern müssen von Schülern und Schülerinnen bzw. von deren Erziehungsberechtigten getragen werden. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Förderung
Der Besuch der Berufsfachschule kann nach den geltenden Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten:
Amt für Ausbildungsförderung
Marktstraße
25813 Husum
Telefon: 04841 67559
Aufnahmebedingungen
Aufnahmevoraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss, ein diesem gleichwertiger Schulabschluss oder die Versetzung in die Oberstufe des gymnasialen Bildungsganges. Verfügt der/die Bewerber/in zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht über das notwendige Abschlusszeugnis, so ist das letzte Halbjahreszeugnis einzureichen. Das Abschlusszeugnis ist unaufgefordert zum frühestmöglichen Termin nachzureichen.
Auswahlverfahren
Für die Aufnahme werden die Fächer
zugrunde gelegt.
Aus den Zeugnissen von Berufsfachschulen werden anstelle nicht aufgeführter Unterrichtsfächer berufsbezogene Schwerpunktfächer herangezogen.
Bewerbung
Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung den Vordruck, den Sie in den Sekretariaten der Beruflichen Schule Husum erhalten bzw. von der Homepage der Beruflichen Schule Husum herunterladen können (Link: Vordruck).
Bewerbungen für das jeweils folgende Schuljahr
stellen Sie bis zum 28. Februar an die
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland
Hermann-Tast-Str.10
25813 Husum
Fon: 04841 8995-200
Fax: 04841 8995-229
Mail: buero-ht(at)bs-husum.de
Der Bewerbung sind beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen angenommen werden können.
Senden Sie Ihre Unterlagen bitte nicht in Klarsichthülle bzw. Schnellheftern ein.