Bildungsziel
Das AVflex mit Zusatzunterricht zum Erwerb des MSA ist das Nachfolgemodell der einjährigen Berufsfachschule I.
Das Ziel der AVflex besteht in einer beruflichen Orientierung sowie der Fortsetzung der Allgemeinbildung.
An unserer Schule können sich die Schülerinnen und Schüler mit ihrem AVflex-Abschlusszeugnis für die Oberstufe der Berufsfachschule I Gesundheit & Ernährung qualifizieren
Für minderjährige Schülerinnen und Schüler enthält das Abschlusszeugnis die Bemerkung, dass die Berufsschulpflicht erfüllt ist.
Unterrichtsangebot
Der Unterricht in der AVflex findet an unserem Standort Herzog-Adolf-Straße statt.
Im Laufe des Schuljahres müssen alle Schülerinnen und Schüler wöchentlich ihre betriebliche Praxiszeit (Praktikum) nachweisen. Dies wird im Stundenplan der AVflex-Klassen entsprechend (i.d.R. 1 Praxistag) berücksichtigt.
Folgende Fächer/Lernbereiche werden in der AVflex unterrichtet:
Dazu zählen neben der betrieblichen Fachpraxis (Praktikum) folgende Unterrichte:
An dem Praxistag sammeln die Schülerinnen und Schüler praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt und können ihre Berufswünsche überprüfen.
Bei der Suche geeigneter Betriebe werden die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf unterstützt.
Die Voraussetzung für die Aufnahme ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (ESA) oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss.
Für die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze werden die Zensuren des ESA-Zeugnisses in den Fächern
zugrunde gelegt.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung den Vordruck, den Sie in den Sekretariaten der Beruflichen Schule Husum erhalten oder unter diesem Link herunterladen können.
Anträge können bereits mit dem Halbjahreszeugnis für das jeweils folgende Schuljahr gestellt werden. Spätestens am ersten Tag der Sommerferien muss das beglaubigte ESA-Abschlusszeugnis der Beruflichen Schule Husum vorliegen.
Sie werden schriftlich zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.
Die Schulplatzvergabe erfolgt nach Abschluss aller Aufnahmegespräche und Vorliegen der ESA-Zeugnisse – spätestens bis zum Beginn des Schuljahres (01.08.).