Zulassung und Anmeldung

Zulassung (nach aktuell geltender Fachschulverordnung)

An der Fachschule für Bautechnik kann aufgenommen werden, wer …

  • den Sekundarabschluss I (Mittleren Schulabschluss oder ein diesem gleichwertigen Schulabschluss) nachweisen kann und 
  • eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung (Gesellenbrief) nachweisen kann und
  • mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig in seinem erlernten Gesellenberuf gearbeitet hat und
  • ein Berufsschulabschlusszeugnis über die berufliche Erstausbildung im Gesellenberuf vorlegen kann.

 

Einzelfallregelung durch das Ministerium

  • Wenn ein/e Bewerber/-in abweichend vom o.g. einen guten Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss(Hauptschulabschluss) und eine gute bautechnische Erstausbildung vorweist, muss er/sie eine mindestens 7-jährige Berufspraxis im Gesellenberuf vorweisen. Ist das der Fall, kann über das Ministerium des Landes Schleswig-Holstein eine Einzelfallentscheidung herbeigeführt werden.
  • Wenn ein/e Bewerber/-in zwar ein Berufsschulabschlusszeugnis aber keinen Gesellenbrief vorweisen kann, muss eine mindestens durchgängig 5-jährige Praxiszeit in einem Beruf des Bauhauptgewerbes nachgewiesen werden.
  • Wenn der/die Bewerber/-in die o.g. Voraussetzungen bis auf die notwendige Praxiszeit von einem Jahr erfüllt, kann er/sie die Fehlzeiten in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) während des Fachschulbesuchs in Teilzeit per Nachweis ableisten.
  • Bewerber, die eine Fachschule für Bautechnik besuchen und wechseln möchten, können das nach dem ersten Weiterbildungsabschnitt tun. Sie werden dann, wenn freie Plätze vorhanden sind, in den zweiten Weiterbildungsabschnitt übernommen.

 

Anmeldung und Bewerbungsunterlagen

Die Anmeldung für die Fachschule Bautechnik in Husum muss schriftlich erfolgen. Dazu müssen eingereicht werden:

  1. Aufnahmeantrag (Link)
  2. Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  3. Gesellenbrief (beglaubigte Kopie)
  4. Berufsschulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
  5. Zeugnis eines Mittleren Schulabschlusses (Realschulabschlusszeugnis) oder ein diesem gleichwertigen Abschluss (beglaubigte Kopie)
  6. Nachweis der erforderlichen Praxiszeiten über Sozialversicherungsnachweise und/oder Arbeitszeugnisse (beglaubigte Kopien)

Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 28.02. des jeweiligen Schuljahres eingegangen sein. Später eingehende Bewerbungen kommen auf eine Warteliste, über die dann Nachrücker ausgewählt werden, wenn noch Kapazitäten bestehen. Dieser Nachrückprozess kann bis zu den Herbstferien des dann laufenden Schuljahres hinziehen. Nach den Herbstferien des laufenden Schuljahres eingegangene Bewerbungen können aber nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei noch freien Schulplätzen können Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsschluss eingegangen sind, über eine Warteliste weiterhin berücksichtigt werden.

Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Schulplätzen zur Verfügung. Die Auswahl erfolgt nach dem Datum des Bewerbungseingangs und – sehr wichtig – nach der Qualität der Bewerber in fachtheoretischer, aber insbesondere baupraktischer Hinsicht (Gesellenjahre und baupraktische Erfahrungen).

 

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