Der/Die „Staatlich geprüfte Techniker/-in“ ist eine gehobene Fachkraft, die aufgrund der umfassenden praktischen und theoretischen Ausbildung befähigt ist, den fachlichen Anforderungen in den verschiedenen beruflichen Schwerpunkten von Hochbau, Tief- und Straßenbau sowie Bauwerkerhaltung gerecht zu werden und an verantwortlicher Stelle am Unternehmenserfolg mitzuwirken. Im Bundesland Schleswig-Holstein sind „staatlich geprüfte Techniker“ eingeschränkt bauvorlageberechtigt (Art. 70 und 71: Bauvorlageberechtigung), was als „Türöffner“ in eine Selbständigkeit verstanden werden darf, zumal auch „kleine“ Statiken für Einfamilienhäuser erstellt werden dürfen.
Er/Sie findet ein Wirkungsfeld …
Aufgrund der fundierten Fortbildung sind die Absolventen für vielfältige Aufgaben in der Planung, im Baubetrieb und in der Betriebsführung/-verwaltung in Unternehmen einsetzbar.
Die möglichen Tätigkeitsfelder erstrecken sich über:
Der/Die „Staatlich geprüfte Techniker/-in“ ist in der Bauwirtschaft besonders gefragt, da es sich bei den Absolventen um fertig ausgebildete Baufacharbeiter/-innen mit Gesellenbrief (z. B. Maurer/-in, Zimmerer/-in, Straßenbauer/-in, etc.) und mit zum Teil mehrjähriger baupraktischer Erfahrung handelt.
Wir können auf eine dauerhaft erfolgreiche Vermittlung unserer Absolventen auf dem Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein und darüber hinaus von mindestens 95 % zurückblicken.
Mit der Weiterbildung wird insbesondere eine solide Basis für die selbstständige Berufsperspektive vermittelt, da der/die „Staatlich geprüfte Techniker/-in“ gemäß der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein eine im Umfang eingeschränkte Bauvorlageberechtigung erhält.