Der Abschluss zum/zur „Staatlich geprüften Techniker/-in“ steht im deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf dem Niveau 6 und damit auf gleicher Kompetenzstufe wie ein Absolvent mit Bachelorabschluss.
An der Fachschule für Bautechnik in Husum können Abschlüsse in den angebotenen drei Vertiefungsrichtungen erreicht werden:
Mit bestandener Prüfung erhalten die Absolventen auch die „Allgemeine Fachhochschulreife (FHR)“, die sie berechtigt, ein Studium an allen Fachhochschulen aufzunehmen oder sich zu einem fachgebundenen Hochschulstudium an allen Hochschulen oder Universitäten einzuschreiben.
Mit dem Abschluss wird Ihnen i.d.R. auch der fachtheoretische Teil (Teil II: Fachtheorie) der Meisterprüfung im erlernten Gesellenberuf anerkannt. Das gilt auch für den Teil III (Teil III: Kauffrau/Kaufmann im Handwerk) und den Teil IV (Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik) der Meisterprüfung. (Für den Teil III muss eine genügend große Anzahl an Interessenten vorhanden sein.)
Folgende zusätzliche Prüfungen und Bescheinigungen können im Laufe der Weiterbildung erworben werden:
Achtung: Die Prüfung zur/zum "Kauffrau/Kaufmann im Handwerk" bei der Handwerkskammer können nur Berufe mit Meisterbriefen machen. Da es sich bei dem Unterrichtsfach um ein Wahlpflichtfach im Schulkontext handelt, ist der Unterricht auch von den Schülern verpflichtend zu besuchen, die keine Handwerksmeisterrolle besitzen (z. B. Bauzeichner). Diese Schüler erhalten neben der Zeugnisnote eine Bescheinigung über die Teilnahme am Unterricht. Die Teilnahme am Unterricht ist für alle Schüler verpflichtend, die gebührenpflichtige Prüfung dagegen freiwillig.
… und anschließend die Meisterprüfung
Die Meisterprüfung in einem Gesellenberuf des Bauhauptgewerbes liegt in den Händen der Handwerkskammer (HWK).
Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen:
Teil 1: Fachpraxis
Teil 2: Fachtheorie
Teil 3: Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil 4: Berufs- und Arbeitspädagogik (Ausbilder-Eignungsprüfung)
Innerhalb der schulischen Aufstiegsfortbildung zum staatlich geprüften Techniker haben Sie die Möglichkeit, die Meisterprüfungsteile 3 und 4 ohne zusätzliche Lehrgangsgebühren (außer den Prüfungsgebühren) zu absolvieren. Die Anmeldung zur Meisterprüfung, die dann nur noch die kostenpflichtige Teilnahme am Teil 1 der Prüfungsordnung erfordert, ist in den Berufen Zimmerer, Maurer und Dachdecker bis dato problemlos möglich. Der Teil 2 wird durch die theoretischen Inhalte der zweijährigen Fortbildung mit abschließender Prüfung zum Techniker abgedeckt. In allen anderen Gewerken sind die Bedingungen zur Anerkennung explizit bei der entsprechenden HWK zu erfragen. Der Teil 1 kann an der HWK in entsprechenden angebotenen kostenpflichtigen Kursen nachgeholt werden.