Informationen zur Fachschule für Heilerziehungspflege

Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin / Staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger

Bildungsziel

Die Fachschule Heilerziehungspflege bildet Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspfleger aus, die als pädagogisch-pflegerische Fachkräfte in Einrichtungen und Diensten, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Werkstätten, Wohnheimen sowie im psychiatrischen Bereich tätig sind. In diesem Arbeitsfeld werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die auf Grund von  Beeinträchtigungen oder Behinderungen über einen begrenzten Zeitraum oder dauerhaft Unterstützung benötigen, erzieherisch und pflegerisch begleitet und betreut.

Unterricht

Die Stundentafel im berufsbezogenen Bereich ist in Lernfelder unterteilt:

Lernfeld 1:Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
Lernfeld 2:Beziehungen professionell gestalten und mit einzelnen und Gruppen professionell arbeiten
Lernfeld 3:Lebenswelten und individuellen Entwicklungsstand wahrnehmen, verstehen und Prozesse der Inklusion fördern
Lernfeld 4:Adressatengerechte Bildungs- und Unterstützungsangebote partizipatorisch planen und umsetzen sowie Pflegeprozesse gestalten
Lernfeld 5:Partnerschaften zur Entwicklungsbegleitung im Kontext individueller Lebensbezüge gestalten und Übergänge unterstützen
Lernfeld 6:Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Die Ausbildung der Fachschule Heilerziehungspflege verknüpft die Bereiche der Pflegewissenschaft und der Sozialwissenschaft.

Weitere Fächer sind: 

  • Wirtschaft / Politik,
  • Naturwissenschaft / Technik sowie 
  • Deutsch / Kommunikation mit Sprachbildung.

Während der Ausbildung müssen Praktika in pflegerischen und sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet werden.

Dauer und Ziel der Ausbildung

Der Bildungsgang kann entweder in drei Jahren oder, je nach Vorausbildung, in der verkürzten Form von zwei Jahren stattfinden und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ oder „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“.

Kosten des Schulbesuches

Der Besuch der Fachschule ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Besichtigungen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern müssen von den Schülern und Schülerinnen bzw. den Erziehungsberechtigten getragen werden. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlverfahren

Für den zweijährigen Bildungsgang:

  1. schulische Aufnahmevoraussetzung: Mittlerer Schulabschluss und
  2. berufliche Aufnahmevoraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Sozialpädagogische Assistenz oder Sozialwesen (Pflegeassistenz)

Für den dreijährigen Bildungsgang:

  1. schulische Aufnahmevoraussetzung: Mittlerer Schulabschluss 
    und
  2. berufliche Aufnahmevoraussetzung
    a) mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem beliebigen Bereich sowie einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 150 Zeitstunden
    oder
    b) eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren (Pädagogik oder Pflege)
    oder
  3. Fachhochschulreife (schulischer Teil) sowie einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 150 Zeitstunden.


Die für die Fachrichtung Heilerziehungspflege anzurechnenden Zeiten beruflicher Tätigkeit oder heilerziehungspflegerischer Praxis können in höchstens zwei verschiedene Abschnitte in verschiedenen Praxisstellen aufgeteilt werden, die nicht mehr als 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Bewerbung abgeleistet worden sein dürfen. Die Praxiszeiten können nur in anerkannten Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe abgeleistet werden,


Bewerben sich mehr Schüler/-innen, als Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt ein schulinternes Auswahlverfahren.

Ein erweitertes Führungszeugnis (gem. §30a BZRG) ist vorzulegen, welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate ist (Beantragung in der Regel erst nach Zusage durch die Schule).

 

Anmeldung

Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung den Vordruck, den Sie in den Sekretariaten der Beruflichen Schule Husum erhalten bzw. hier herunterladen können. 

Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr stellen Sie an die 

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland
Herzog-Adolf-Str. 3
25813 Husum

Der Anmeldung sind beizufügen:

  • eine beglaubigte  Kopie des Abschlusszeugnisses des Mittleren Schulabschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses, ggf. des letzten Halbjahreszeugnisses
  • eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung, ggf. des letzten Halbjahreszeugnisses
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Bescheinigung(en) über erbrachte Praxiszeiten

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen angenommen werden können.
Senden Sie  Ihre Unterlagen bitte nicht in Klarsichthüllen bzw. Schnellheftern ein.

Melden Sie sich bitte bis zum 28.02. des jeweiligen Jahres an. Sollten Plätze frei sein, ist eine Anmeldung bis zum Schulbeginn möglich.

 

Informationen

Weitere Informationsangebote/Flyer:

 

Aufnahmeantrag

­­Aufnahmeanträge für alle Schularten unserer Schule finden Sie hier an zentraler Stelle.

 

Förderung

­­Das neue Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG):
Die attraktivste Aufstiegsförderung aller Zeiten

Das neue Aufstiegs-BAföG gibt Orientierung, macht Mut und hilft Aufsteigerinnen und Aufsteigern auf ihrem Karriereweg.

Die Ausbildung zur/m Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin / Staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger an unserer Schule wird vom Bund und den Ländern gefördert – alles ist möglich.

Seit dem 01.08.2020 wird diese Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Vollzuschuss zum Lebensunterhalt gefördert.

Link: Hier geht es zur  IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)

Link: Wie wird gefördert?

 

 

 

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Die Fachschüler für Heilerziehungspflege waren mit einem längerem TV-Beitrag am Wochenende im Schleswig-Holstein Magazin zu sehen.

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