In das Berufliche Gymnasium werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen,
Bei beschränkter Aufnahmemöglichkeit wird der erzielte Notendurchschnitt in den Fächern der Jahrgangsstufe 10 bzw. beim Allgemeinbildenden Gymnasium der Jahrgangsstufe 9 (G8) bzw. Jahrgangsstufe 10 (G9) herangezogen. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Fachrichtung besteht nicht. Ein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Berufliches Gymnasium besteht nur dann, wenn die Bewerberin oder der Bewerber von einer Schule kommt, die mit diesem Beruflichen Gymnasium kooperiert.
Verbesserung der Durchschnittsnote:
Liegt ein Abschlusszeugnis noch nicht vor, so wird das letzte Halbjahreszeugnis vorläufig zugrunde gelegt.
*) Genaues regeln die BGVO vom 20.07.2017, die GemVO vom 18.06.2014 und die SAVOGym vom 18.06.2014.
Ausbildungsförderung/Erziehungsbeihilfe kann unter bestimmten Umständen gewährt werden. Die Anträge stellen Sie beim zuständigen
Amt für Ausbildungsförderung
Marktstraße 6
25813 Husum
Telefon: 04841 67 0
Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr sind bis Ende Februar an die
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland
Hermann-Tast-Str. 10
25813 Husum
zu stellen.
Der Anmeldung sind beizufügen:
Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel im März erteilt.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen angenommen werden können.
Senden Sie ihre Unterlagen bitte NICHT in Klarsichthüllen bzw. Schnellheftern ein.
Für die Anmeldung verwenden Sie bitte nur den neuen Aufnahmeantrag für das Berufliche Gymnasium, den Sie bei der Beruflichen Schule erhalten oder hier herunterladen können.
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Husum
Hermann-Tast-Str. 10
25813 Husum
Fon: 04841 8995-200
Fax: 04841 8995-229
E-Mail: buero-ht(at)bs-husum.de