Aufnahmebedingungen

In das Berufliche Gymnasium werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, 

  • die den Mittleren Schulabschluss oder einen diesem gleichwertigen Abschluss durch eine Prüfung 
    1. an einer Gemeinschaftsschule erworben haben und deren Noten im Abschlusszeugnis in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind und kein Fach mit mangelhaft oder ungenügend benotet wurde.
    2. in einem Bildungsgang einer berufsbildenden Schule erworben haben und deren Noten im Abschlusszeugnis in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind 
  • die an einem Gymnasium in die Oberstufe versetzt wurden.
  • die den Mittleren Bildungsabschluss oder einen diesem gleichwertigen Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben und im Abschlusszeugnis in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind.

Bei beschränkter Aufnahmemöglichkeit wird der erzielte Notendurchschnitt in den Fächern der Jahrgangsstufe 10 bzw. beim Allgemeinbildenden Gymnasium der Jahrgangsstufe 9 (G8) bzw. Jahrgangsstufe 10 (G9) herangezogen. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Fachrichtung besteht nicht. Ein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Berufliches Gymnasium besteht nur dann, wenn die Bewerberin oder der Bewerber von einer Schule kommt, die mit diesem Beruflichen Gymnasium kooperiert.

Verbesserung der Durchschnittsnote:

  • Für eine abgeschlossene duale Berufsausbildung werden von dem errechneten Durchschnittswert 0,5 Punkte abgezogen, sofern der Mittlere Schulabschluss nicht erst durch die Berufsausbildung erworben wurde.
  • In das Berufliche Gymnasium können auch Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, deren Mittlerer Schulabschluss die Voraussetzungen nach Nummer 1 nicht erfüllt, sofern sie die Voraussetzungen nach Nummer 3 erfüllen und ihre Leistungen in nicht mehr als zwei Fächern schlechter als „befriedigend“ sind. In diesen Fällen wird der Notendurchschnitt nicht verbessert. *

Liegt ein Abschlusszeugnis noch nicht vor, so wird das letzte Halbjahreszeugnis vorläufig zugrunde gelegt.

*) Genaues regeln die BGVO vom 20.07.2017, die GemVO vom 18.06.2014 und die SAVOGym vom 18.06.2014.

 

 

Finanzielle Förderung

Ausbildungsförderung/Erziehungsbeihilfe kann unter bestimmten Umständen gewährt werden. Die Anträge stellen Sie beim zuständigen

Amt für Ausbildungsförderung
Marktstraße 6
25813 Husum
Telefon: 04841 67 0

 

 

Anmeldung

Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr sind bis Ende Februar an die 

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland
Hermann-Tast-Str. 10
25813 Husum

zu stellen.

Der Anmeldung sind beizufügen: 

  • Aufnahmeantrag
  • Zeugnis über den Mittleren Bildungsabschluss oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis – ggf. das Halbjahreszeugnis in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Fotokopie
  • Berufsausbildungsnachweis und Berufsschulabschlusszeugnis – ggf. das Halbjahreszeugnis der Abschlussklasse in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Fotokopie
  • Lebenslauf und Lichtbild

Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel im März erteilt.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen angenommen werden können. 
Senden Sie ihre Unterlagen bitte NICHT in Klarsichthüllen bzw. Schnellheftern ein.

Für die Anmeldung verwenden Sie bitte nur den neuen Aufnahmeantrag für das Berufliche Gymnasium, den Sie bei der Beruflichen Schule erhalten oder hier herunterladen können.

 

Beratung

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Husum

Hermann-Tast-Str. 10
25813 Husum
Fon: 04841 8995-200
Fax: 04841 8995-229

E-Mail: buero-ht(at)bs-husum.de

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