Der Besuch der Berufsoberschule dauert ein Schulbesuchsjahr (zweite Jahrgangsstufe) und findet in Vollzeitform statt. An Stelle des ersten Schulbesuchsjahres der BOS tritt der Besuch der einjährigen Fachoberschule (FOS, 12. Jahrgang).
Der Unterricht in der zweiten Jahrgangsstufe umfasst 30 Wochenstunden mit Abschluss der fachgebundenen Hochschulreife. Bei Zusatzunterricht in der zweiten Fremdsprache beträgt der Unterricht 34 Wochenstunden und schließt mit der allgemeinen Hochschulreife ab.
Fachrichtungsübergreifende Unterrichtsfächer | Wochenstunden |
Deutsch | 5 |
Englisch | 5 |
Mathematik | 6 |
Wirtschaft/Politik | 3 |
Wahlfach: 2. Fremdsprache Französisch | 4 |
Fachrichtungsbezogene Unterrichtsfächer – Fachrichtung Gesundheit und Soziales | |
Pädagogik/Psychologie | 4 |
Gesundheit/Pflege | 4 |
Sozialmanagement | 3 |
Fachrichtungsbezogene Unterrichtsfächer – Fachrichtung Technik | |
Technologie | 9 |
Informationstechnik | 2 |
Fachrichtungsbezogene Unterrichtsfächer – Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung | |
Wirtschaftslehre mit Rechnungswesen | 9 |
Informationstechnik | 2 |
Am Ende der Berufsoberschule erwerben die Schülerinnen und Schüler die fachgebundene Hochschulreife durch eine schriftliche Prüfung in den Fächern:
Mündliche Prüfungsfächer können alle Fächer der Stundentafel sein.
Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Rahmen der BOS ist von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache abhängig. Die Berufliche Schule Husum bietet Französisch als Zusatzunterricht an.
Die Kenntnisse können auf drei unterschiedlichen Wegen nachgewiesen werden:
Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium ausgewählter Fächer an Hochschulen.
Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium aller Fächer an Hochschulen.
Aufgenommen werden Bewerberinnen und Bewerber, die die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Technik oder Wirtschaft und Verwaltung erlangt haben.
Die Fachhochschulreife kann auch nachgewiesen werden durch den erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule III:
Die Fachhochschulreife kann auch nachgewiesen werden durch den erfolgreichen Besuch der Fachschule mit Abschluss
Verfügt die Bewerberin/der Bewerber zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrages noch nicht über das Abschlusszeugnis, so ist das letzte Halbjahreszeugnis in beglaubigter Kopie einzureichen.
Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, wird über die Aufnahme nach einem Rangfolgeverfahren entschieden, bei dem die Zensuren in den Fächern
zu Grunde gelegt werden.
Für eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz werden vom ermittelten Aufnahmeschnitt 0,5 Punkte abgezogen.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung den Vordruck, den Sie in den Sekretariaten der Beruflichen Schule Husum erhalten bzw. hier herunterladen können.
Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr stellen Sie bitte bis zum 28. Februar an die
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland
Hermann-Tast-Str. 10
25813 Husum
Fon: 04841 8995-200
Fax: 04841 8995-229
Mail: buero-ht(at)bs-husum.de
Der Anmeldung sind beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen angenommen werden können.
Senden Sie ihre Unterlagen bitte NICHT in Klarsichthüllen bzw. Schnellheftern ein.