Unterricht

Der Besuch der Berufsoberschule dauert ein Schulbesuchsjahr (zweite Jahrgangsstufe) und findet in Vollzeitform statt. An Stelle des ersten Schulbesuchsjahres der BOS tritt der Besuch der einjährigen Fachoberschule (FOS, 12. Jahrgang). 

Der Unterricht in der zweiten Jahrgangsstufe umfasst 30 Wochenstunden mit Abschluss der fachgebundenen Hochschulreife. Bei Zusatzunterricht in der zweiten Fremdsprache beträgt der Unterricht 34 Wochenstunden und schließt mit der allgemeinen Hochschulreife ab. 

Fachrichtungsübergreifende UnterrichtsfächerWochenstunden
Deutsch5
Englisch5
Mathematik6
Wirtschaft/Politik3
Wahlfach: 2. Fremdsprache Französisch4
Fachrichtungsbezogene Unterrichtsfächer –
Fachrichtung Gesundheit und Soziales
 
Pädagogik/Psychologie4
Gesundheit/Pflege4
Sozialmanagement3
Fachrichtungsbezogene Unterrichtsfächer –
Fachrichtung Technik
 
Technologie9
Informationstechnik2
Fachrichtungsbezogene Unterrichtsfächer –
Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
 
Wirtschaftslehre mit Rechnungswesen9
Informationstechnik2

Prüfung

Am Ende der Berufsoberschule erwerben die Schülerinnen und Schüler die fachgebundene Hochschulreife durch eine schriftliche Prüfung in den Fächern:

  • Deutsch 
  • Englisch 
  • Mathematik sowie 
  • in dem profilgebenden Fach der Fachrichtung

Mündliche Prüfungsfächer können alle Fächer der Stundentafel sein. 

Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Rahmen der BOS ist von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache abhängig. Die Berufliche Schule Husum bietet Französisch als Zusatzunterricht an. 

Die Kenntnisse können auf drei unterschiedlichen Wegen nachgewiesen werden: 

  • Insgesamt müssen 320 Jahreswochenstunden Unterricht in der betreffenden Sprache absolviert worden sein, wobei eine mindestens ausreichende Abschlussnote erreicht worden sein muss. 160 Jahreswochenstunden hiervon (entspricht 4 Unterrichtsstunden in der Woche) werden im Rahmen der BOS geleistet. 
  • Es können Zertifikate vorgelegt werden, die ein vergleichbares Niveau nachweisen (z. B. KMK Fremdsprachenzertifikat Stufe II). 
  • Es kann ein mindestens vierjähriger versetzungsrelevanter Unterricht in dieser Fremdsprache vor Erwerb des Mittleren Schulabschlusses nachgewiesen werden.

Berechtigungen

Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium ausgewählter Fächer an Hochschulen.

Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium aller Fächer an Hochschulen.

Aufnahmebedingungen

Aufgenommen werden Bewerberinnen und Bewerber, die die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Technik oder Wirtschaft und Verwaltung erlangt haben. 

Die Fachhochschulreife kann auch nachgewiesen werden durch den erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule III:  

  • Kaufmännische Assistentin bzw. Kaufmännischer Assistent
  • Technische  Assistentin bzw. Technischer Assistent, wenn in den Fächern Deutsch und Englisch eine schriftliche Zusatzprüfung abgelegt wurde.
  • Sozialpädagogische Assistentin bzw. Sozialpädagogischer Assistent, wenn in den Fächern Englisch und Mathematik eine schriftliche Zusatzprüfung abgelegt wurde.

Die Fachhochschulreife kann auch nachgewiesen werden durch den erfolgreichen Besuch der Fachschule mit Abschluss 

  • "Staatlich geprüfte Technikerin" bzw. "Staatlich geprüfter Techniker". 

Verfügt die Bewerberin/der Bewerber zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrages noch nicht über das Abschlusszeugnis, so ist das letzte Halbjahreszeugnis in beglaubigter Kopie einzureichen.

Auswahlverfahren

Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, wird über die Aufnahme nach einem Rangfolgeverfahren entschieden, bei dem die Zensuren in den Fächern

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik und 
  • dem profilgebenden Fach der Fachrichtung

zu Grunde gelegt werden.

Für eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz werden vom ermittelten Aufnahmeschnitt 0,5 Punkte abgezogen.

Anmeldung

Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung den Vordruck, den Sie in den Sekretariaten der Beruflichen Schule Husum erhalten bzw. hier herunterladen können. 

Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr stellen Sie bitte bis zum 28. Februar an die  

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland
Hermann-Tast-Str. 10
25813 Husum
 

Fon: 04841 8995-200
Fax: 04841 8995-229

Mail: buero-ht(at)bs-husum.de

Der Anmeldung sind beizufügen:

  • beglaubigte Kopie des Fachhochschulreifezeugnisses bzw. des Halbjahreszeugnisses, ggf. Berufsschulabschlusszeugnis
  • tabellarischer Lebenslauf und Lichtbild

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen angenommen werden können.
Senden Sie ihre Unterlagen bitte NICHT in Klarsichthüllen bzw. Schnellheftern ein.

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