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Berufsfachschule III - Sozialpädagogische/-r Assistent/-in (SPA)

Die Szene zeigt eine Lesestunde, in der eine Frau mit zwei Kindern interagiert, umgeben von bunten Spielmaterialien.
Vier Kinder spielen auf einem bunten Teppich und bauen mit Holzklötzen, während sie konzentriert miteinander interagieren.
Fünf Hände von Kindern liegen übereinander, symbolisieren Teamarbeit und Freundschaft in einem hellen Raum.

Wir bieten eine umfassende und praxisorientierte Ausbildung für angehende Fachkräfte im sozialen Bereich. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf die vielfältigen Herausforderungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien vorzubereiten. Die schulische Ausbildung vermittelt sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fähigkeiten, die in verschiedenen sozialen Einrichtungen und Kontexten benötigt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen, wie sie individuelle Unterstützung bieten, soziale Integration fördern und Bildungsprozesse begleiten können. Zusätzlich kann die Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht erlangt werden.

 

Bildungsziel

Die Berufsfachschule Sozialpädagogik bildet Sozialpädagogische Assistenten/-innen aus, die als zusätzliche Kraft neben einer sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in oder Sozialpädagoge/-in) in Einrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort, Offene Ganztagsschule, Kinderkurheim oder Kinderheim mit Kindern arbeiten. In diesem Arbeitsfeld werden besondere Ansprüche an die Kommunikationsfähigkeit und Kreativität gestellt, um Kindern zwischen 0-14 Jahren einen weiten Zugang zur Umwelt und zu sich selbst zu ermöglichen.

Fächer

Der fachrichtungsbezogene Unterricht ist in die folgenden 4 Lernfelder aufgeteilt: 

LF1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
LF2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen
          und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
LF3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
LF4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren.

Der fachrichtungsübergreifende Unterricht erfolgt in den Fächern: Deutsch/Kommunikation, Englisch, Wirtschaft/Politik, Religion (Philosophie).

Durch die Teilnahme am Zusatzunterricht (Mathematik) und Ablegen einer Zusatzprüfung (Mathematik und Englisch) kann die vollständige Fachhochschulreife erreicht werden.

 

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr und endet in der Regel um 14.30 Uhr und findet im Kurssystem und Klassenverband statt.

Dauer des Bildungsganges

Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“.

Aufnahmebedingungen

Die Voraussetzung für die Aufnahme ist

  1. der Mittlere Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss und
  2. ein erweitertes Führungszeugnis (gem. §30a BZRG), das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate ist.

Auswahlverfahren

Für die Aufnahme werden folgende Fächer zugrunde gelegt:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik
  • Geschichte
  • Biologie.

Aus den Zeugnissen von Berufsfachschulen werden anstelle nicht aufgeführter Unterrichtsfächer berufsbezogene Schwerpunktfächer herangezogen.

Im Rahmen des schulinternen Auswahlverfahrens finden zudem absolvierte einschlägige Praxiszeiten (z. B. FSJ, BFD) besondere Berücksichtigung.

Anmeldung

Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr sind bis Ende Februar an die 

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland
Herzog-Adolf-Straße 3
25813 Husum

zu stellen.

Der Anmeldung sind beizufügen: 

  • Aufnahmeantrag
  • Zeugnis über den Mittleren Bildungsabschluss oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis – ggf. das Halbjahreszeugnis in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Fotokopie
  • ein erweitertes Führungszeugnis (gem. §30a BZRG), das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate ist.
  • Lebenslauf und Lichtbild

Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel im März erteilt.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen angenommen werden können. 
Senden Sie ihre Unterlagen bitte NICHT in Klarsichthüllen bzw. Schnellheftern ein.

Für die Anmeldung verwenden Sie bitte nur den neuen Aufnahmeantrag für das Berufliche Gymnasium.

Einschulungstermine

 

 

 

 

 

Kontakt