Berufsfachschule III - Pflegeassistent/-in
Die Berufsfachschule III Sozialwesen in Schleswig-Holstein bietet eine fundierte, zweijährige Vollzeitausbildung, die Sie optimal auf einen zukunftssicheren Beruf im Sozial- und Gesundheitswesen vorbereitet. Als staatlich geprüfte Pflegeassistentin/Pflegeassistent sind Sie eine gefragte Fachkraft in Krankenhäusern, Altenheimen und ambulanten Pflegediensten.
Bildungsziel
Die Berufsfachschule Sozialwesen ist ein zweijähriger Ausbildungsgang, der eine Berufsausbildung zum/zur Pflegeassistent/-in vermittelt. Ziel der Ausbildung ist es, zur Pflege und Betreuung kranker und pflegebedürftiger Menschen aller Altersstufen z. B. in Altenheimen, Krankenhäusern, Sozialstationen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe und zu deren hauswirtschaftlichen Grundversorgung befähigt zu werden. Gleichzeitig kann der Mittlere Schulabschluss erworben werden.
Fächer
Das Unterrichtsangebot umfasst jeweils ca. 32 Wochenstunden in der Unter- und Oberstufe.
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
- Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten
- Gesundheit fördern und präventiv handeln
- Beobachten, Informieren, Organisieren der übertragenen Aufgaben und Dokumentieren in der Pflege
- Menschen personen- und situationsbezogen pflegen und betreuen
- 29 Praxiswochen
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Mathematik
- Sport
- Wirtschaft/Politik
- Religion
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr und endet in der Regel um 14.30 Uhr und findet im Kurssystem und Klassenverband statt.
Dauer des Bildungsganges
Dauer und Ziel der Ausbildung
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin“ oder „Staatlich geprüfter Pflegeassistent“.
Mittlerer Schulabschluss
Der Mittlere Schulabschluss kann erreicht werden, wenn das Abschlusszeugnis
- einen Durchschnitt von mindestens 3,0 aufweist und
- mindestens ausreichende Fremdsprachenkenntnisse in Englisch
ausweist.
Aufnahmebedingungen
Die Voraussetzung für die Aufnahme ist
- der Erste allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss und
- ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (gem. §30a BZRG) vorzulegen, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate ist, und
- ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern oder ein Nachweis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung nicht möglich ist.
Anmeldung
Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr stellen Sie bis zum 28. Februar an die
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland
Herzog-Adolf-Str. 3
25813 Husum
Der Anmeldung sind beizufügen:
- eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses, ggf. des letzten Halbjahreszeugnisses
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen angenommen werden können.
Senden Sie Ihre Unterlagen bitte nicht in Klarsichthüllen bzw. Schnellheftern ein.
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Portrait Wulf Westphal Abteilungsleiter
StD Wulf Westphal
Abteilung S | Sozialwirtschaft (Sozialpädagogik und Sozialwesen)
Telefon: (+49) 4841 8995-520
E-Mail: wulf.westphal@schule.landsh.de