Ausbildungsvorbereitung (AVflex) + Berufsfachschule I - Gesundheit und Ernährung
Das Ziel der AVflex besteht in einer beruflichen Orientierung sowie der Fortsetzung der Allgemeinbildung.
An unserer Schule können sich die Schülerinnen und Schüler mit ihrem AVflex-Abschlusszeugnis für die Oberstufe der Berufsfachschule I Gesundheit & Ernährung qualifizieren.
Bildungsziel
AVflex (1. Jahr)
Das AVflex mit Zusatzunterricht zum Erwerb des MSA ist das Nachfolgemodell der einjährigen Berufsfachschule I.
Das Ziel der AVflex besteht in einer beruflichen Orientierung sowie der Fortsetzung der Allgemeinbildung.
An unserer Schule können sich die Schülerinnen und Schüler mit ihrem AVflex-Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule I - Gesundheit & Ernährung qualifizieren.
Für minderjährige Schülerinnen und Schüler enthält das Abschlusszeugnis die Bemerkung, dass die Berufsschulpflicht erfüllt ist.
Berufsfachschule I - Gesundheit und Ernährung (2. Jahr)
Informationen folgen
Fächer
AVflex
Der Unterricht in der AVflex findet an unserem Standort Herzog-Adolf-Straße statt.
Im Laufe des Schuljahres müssen alle Schülerinnen und Schüler wöchentlich ihre betriebliche Praxiszeit (Praktikum) nachweisen. Dies wird im Stundenplan der AVflex-Klassen entsprechend (i.d.R. 1 Praxistag) berücksichtigt.
Folgende Fächer/Lernbereiche werden in der AVflex unterrichtet:
- Mathematik
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch
- Sport / Gesundheitsförderung
- Wirtschaft und Politik
- Ausbildungsvorbereitung in Theorie und Praxis
Dazu zählen neben der betrieblichen Fachpraxis (Praktikum) folgende Unterrichte:
- Gesundheit
- Ernährung
- Fachpraxis Gesundheit
- Fachpraxis Ernährung
An dem Praxistag sammeln die Schülerinnen und Schüler praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt und können ihre Berufswünsche überprüfen.
Bei der Suche geeigneter Betriebe werden die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf unterstützt.
Berufsfachschule I - Gesundheit und Ernährung
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr und endet in der Regel um 14.30 Uhr und findet im Kurssystem und Klassenverband statt.
Dauer des Bildungsganges
Die Dauer des Schulbesuchs beträgt in der Regel drei und bei einer Wiederholung höchstens vier Jahre. Darüber hinaus kann eine nicht bestandene Abiturprüfung einmal wiederholt werden. Ein vorangegangener Schulbesuch in einer gymnasialen Oberstufe wird auf die Schulbesuchsdauer des Beruflichen Gymnasiums angerechnet.
Am Ende der Jahrgangsstufe 12 wird die Fachhochschulreife (schulischer Teil) zuerkannt, wenn entsprechende Leistungen erbracht wurden. Die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule setzt zusätzlich die Absolvierung einer praktischen Tätigkeit voraus. Diese wird durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein einjähriges Praktikum, ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst nachgewiesen.
Aufnahmebedingungen
AVflex
Die Voraussetzung für die Aufnahme ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (ESA) oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss.
Für die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze werden die Zensuren des ESA-Zeugnisses in den Fächern
- Mathematik,
- Deutsch und
- Englisch
zugrunde gelegt.
Berufsfachschule I - Gesundheit und Ernährung
Aufnahmevoraussetzungen für den Übergang in die Oberstufe der Berufsfachschule I
In die Oberstufe der BFS I Gesundheit und Ernährung kann aufgenommen werden, wer das AVflex erfolgreich absolviert hat oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. dem Bundes- oder Landesrecht nachweisen kann.
Das AVflex gilt in diesem Sinne als erfolgreich abgeschlossen, wenn ein Notendurchschnitt von mindestens 3,5 erreicht wurde, in allen Bereichen des Faches Ausbildungsvorbereitung in Theorie und Praxis eine mindestens ausreichende Leistung erreicht wurde und nicht mehr als eine mangelhafte und keine ungenügende Note vorhanden ist.
Am Ende des Schuljahres findet eine Prüfung statt.
Das Bestehen der Abschlussprüfung beinhaltet den Mittleren Schulabschluss.
Anmeldung
Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr sind bis Ende Februar an die
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland
Herzog-Adolf-Straße 3
25813 Husum
zu stellen.
AVflex
Der Anmeldung sind beizufügen:
- Aufnahmeantrag
Zeugnis über des Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis – ggf. das Halbjahreszeugnis in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Fotokopie
Anträge können bereits mit dem Halbjahreszeugnis für das jeweils folgende Schuljahr gestellt werden. Spätestens am ersten Tag der Sommerferien muss das beglaubigte ESA-Abschlusszeugnis der Beruflichen Schule Husum vorliegen.
- Lebenslauf und Lichtbild
Die Schulplatzvergabe erfolgt nach Vorliegen der ESA-Zeugnisse – spätestens bis zum Beginn des Schuljahres (01.08.).
Der vorläufige Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel im März erteilt.
Berufsfachschule I - Gesundheit und Ernährung
Der Anmeldung sind beizufügen:
- Aufnahmeantrag
- Zeugnis über des Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis – in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Fotokopie
- Abschlusszeugnis über das erfolgreiche Bestehen der AVflex
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Portrait Kerstin Holz-Ahmad Abteilungsleiterin
StDin Kerstin Holz-Ahmad
Abteilung H | Hauswirtschaft, Gesundheit, Ernährung
Telefon: (+49) 4841 8995-510