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3 Berufsschule mit sonderpädagogischen Aufgaben

3.1 Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen

Unter dem Aspekt der Chancengleichheit werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet, wenn die Behinderungen dies zulassen und entsprechende technische und räumliche Bedingungen erfüllt sind.

Die in diesen Klassen unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer müssen zielgerichtet für die Besonderheiten der jeweiligen Behinderung sensibilisiert werden. Nur so können sie allen Schülerinnen und Schülern gleiche Lernchancen geben.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen sollen verstärkt genutzt werden, um behinderte Schüler in das Schulleben zu integrieren.

  

3.2 Abteilung für Hörgeschädigte und Körperbehinderte

In diesen Abteilungen werden über 500 Rehabilitanden des Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerkes beschult. Sie werden in rund 30 Ausbildungsberufen ausgebildet bzw. in berufsvorbereitenden Maßnahmen zur Berufsreife geführt. Außerdem besuchen einige externe Auszubildende aus Schleswig-Holstein und Hamburg diese Abteilungen.

Die meisten behinderten Auszubildenden werden in berufsbezogenen Klassen unter Berücksichtigung ihrer Behinderung beschult.

Die Ziele sind:

  • Barrierefreiheit für behinderte Schülerinnen und Schüler.
  • Eine vollwertige Berufsausbildung behinderter Jugendlicher, damit diese gleichberechtigt am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
  • Der Ausgleich von Behinderungen.
  • Die Begleitung der Auszubildenden auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben.

Voraussetzung dafür sind eine angemessene räumliche und technische Ausstattung, ausreichende Zeit sowie der Abbau von Kommunikationsbarrieren im Umgang mit hörgeschädigten Jugendlichen. Dazu gehört z. B. der Einsatz der Deutschen Gebärdensprache (DGS) bei gehörlosen Schülerinnen und Schülern.

 
Kapitel 4 : Anforderungen an den Unterricht

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