Rechtslehre
Bauwerkerhaltung
Rechtslehre
Fachübergreifende Vorbemerkungen
Bei der Ausbildung in der Fachrichtung Bauwerkerhaltung sind für den angehenden Techniker/-in nicht nur technisches Grundlagenwissen von Bedeutung, sondern gerade auch rechtliche Kenntnisse und Einblicke.
Das im ersten und zweiten Semester vermittelte Wissen im Hinblick auf Bauplanungs- und Bauordnungsrechte wird im dritten und vierten Semester im Fach Baubetriebslehre durch die VOB vertieft. Parallel dazu werden in der Fachrichtung Bauwerkerhaltung zusätzliche Kenntnisse im Bereich Denkmalschutz, Denkmalrecht und Denkmalpflege vermittelt.
Fachspezifische Handlungs- und Kompetenzbereiche
