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Abschlußprüfung und zusätzliche schulische- und außerschulische Abschlüsse

Informationen

Abschlußprüfung

Die Abschlussprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss der Schule abgelegt. Nach bestandener Prüfung erhält der Absolvent/die Absolventin die Berechtigung zum Führen des geschützten Titels "Staatlich geprüfte Technikerin" bzw. "Staatlich geprüfter Techniker".

zusätzliche schulische und außerschulische Abschlüsse

- Das Versetzungzeugnis zum Ende des ersten Schuljahres schließt den als gleichwertig
  anerkannten Realschulabschluß ein.
- Nach dem Bestehen der Prüfung wird die Fachhochschulreife zuerkannt.

Bei Bedarf können folgende zusätzliche außerschulische Abschlüsse angeboten werden:

- Ausbildereignungsprüfung
- "Kauffrau / Kaufmann im Handwerk" (kostenpflichtig) vor der jeweils zuständigen Kammer.

Beide Abschlüsse werden für die Meisterprüfung anerkannt.

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