Abschlußprüfung und zusätzliche schulische- und außerschulische Abschlüsse
Informationen
Abschlußprüfung
Die Abschlussprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss der Schule abgelegt. Nach bestandener Prüfung erhält der Absolvent/die Absolventin die Berechtigung zum Führen des geschützten Titels "Staatlich geprüfte Technikerin" bzw. "Staatlich geprüfter Techniker".
zusätzliche schulische und außerschulische Abschlüsse
- Das Versetzungzeugnis zum Ende des ersten Schuljahres schließt den als gleichwertig
anerkannten Realschulabschluß ein.
- Nach dem Bestehen der Prüfung wird die Fachhochschulreife zuerkannt.
Bei Bedarf können folgende zusätzliche außerschulische Abschlüsse angeboten werden:
- Ausbildereignungsprüfung
- "Kauffrau / Kaufmann im Handwerk" (kostenpflichtig) vor der jeweils zuständigen Kammer.
Beide Abschlüsse werden für die Meisterprüfung anerkannt.
