Kaufmann / Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Zusätzliche Informationen zur Berufsausbildung
Ausbildungsumgebung
Kaufleute im Groß- und Außenhandel werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung im Betrieb in Büroräumen statt. Der Unterricht in den Fachklassen der Berufsschulen wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) abgehalten.
Die betriebliche Ausbildung erfolgt in ausbildungsberechtigten Betrieben des Groß- und Außenhandels. Die Ausbildung erfolgt durch Unterweisung am Arbeitsplatz nach einem festgelegten Ausbildungsplan. Durch die Mitwirkung bei allen berufsüblichen Tätigkeiten im Betrieb hat die Ausbildung einen hohen Praxisbezug. So erlernen die angehenden Kaufleute im Groß- und Außenhandel alle praktischen Fertigkeiten, die sie in ihrer späteren Berufstätigkeit brauchen. Sie durchlaufen während ihrer Ausbildung sämtliche Abteilungen des Ausbildungsbetriebes und besuchen zum Teil auch ausländische Zweigstellen ihrer Firma.
Die folgende Tabelle gibt einen Einblick in die Teilbereiche der Ausbildung in den 3 Lehrjahren:
Ausbildung im Betrieb
Ausbildung in der Berufsschule
Während der gesamten
Ausbildung
Umweltschutz, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und DatensicherheitUnterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit),
berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend
Im 1. und 2. Ausbildungsjahr
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
Im 3. Ausbildungsjahr
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsabschluss
ABlegen einer Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG): Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel durchgeführt.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:
- das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft,
- die Teilnahme an der Zwischenprüfung.
Erforderliche Prüfungen:
- Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte des ersten Ausbildungsjahres.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in 180 Minuten durchzuführen. - Abschlussprüfung
Sie erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
In der Abschlussprüfung wird die jeweilige Fachrichtung berücksichtigt.
Die Prüfung erstreckt sich auf die Prüfungsfächer: - Handelsbetriebslehre
- Rechnungswesen/Organisation/Datenverarbeitung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Praktische Übungen (Dieses Prüfungsfach ist in Form eines Prüfungsgespräches zu prüfen.)
Prüfungswiederholung: Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle: Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Die Abschlussbezeichnung lautet: Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Für die Ausbildung förderliche Interessen
- Neigung zum kaufmännischen, am wirtschaftlichen Erfolg orientierten Denken (Die Tätigkeit beinhaltet z.B. das Kalkulieren von Einstands- und Verkaufspreisen im Rahmen der Kostenträgerrechnung)
- Neigung zu planender, organisierender Tätigkeit (Planen, Koordinieren und Organisieren des Einkaufs)
- Vorliebe für beruflichen Umgang mit Menschen mit ständig wechselnden Kontakten (Umgang mit wechselnden Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern)
- Interesse an Technik (bei der Tätigkeit in einem produzierenden Unternehmen)
- Interesse an fremden Sprachen und Kulturen (vielfältige Beziehungen zu ausländischen Kunden und Lieferanten; Schriftstücke müssen oftmals in unterschiedlichen Sprachen angefertigt werden)
- Interesse an Datenverarbeitung (Arbeit mit branchenspezifischer Anwendungssoftware)
- Interesse an Wirtschaft und Wirtschaftskunde
Ausbildungsperspektiven
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung jedoch nicht beendet. Um den vielfältigen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Kaufleute im Groß- und Außenhandel müssen sich beispielsweise über aktuelle Vertriebs- und Verkaufsstrategien im Außenhandel oder über neueste Anwendungsprogramme im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird also mit dem Berufsabschluss nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen.
Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in anleitenden und führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar, das über Außenwirtschafts- und Zollrecht informiert oder über internationale Wirtschaftsbeziehungen. Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen.
Für aufstrebende Kaufleute im Groß- und Außenhandel kommen Fortbildungen zum Beispiel als Handelsfachwirt/in oder als staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in für Absatz- und Werbewesen in Frage.
Kaufleute im Groß- und Außenhandel, die über die Hochschulreife verfügen, können ein Studium beginnen. Hier bieten sich vor allem betriebswirtschaftliche Studiengänge an, zum Beispiel mit den Schwerpunkten Außenwirtschaft, Marketing oder Logistik.
