Informationen zum Ausbildungsberuf
Interessant und abwechslungsreich!
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/-angestellte
Derzeit überlegen Sie möglicherweise, welchen Beruf Sie wählen könnten.
Die Entscheidung für eine Berufsausbildung ist eine der ganz wichtigen Entscheidungen in Ihrem Leben. Reifliches Überlegen und Abwägen ist wesentlich für den weiteren Lebensweg.
Wir möchten Ihnen bei dieser schwierigen Problemlösung helfen, indem wir die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in den wesentlichen Grundzügen aufzeigen. Die Ausbildung muss planmäßig, fachgerecht und zeitgemäß erfolgen. Ausbildungspraxen und Schule arbeiten dabei im sogenannten "Dualen System" eng zusammen.
Sie richten sich dabei nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Ausbildungsordung (für die Kanzleien) und dem Rahmenlehrplan für die einzelnen Unterrichtsfächer in der Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt regelmäßig 3 Jahre. Es besteht bei entsprechendem Leistungsniveau die Möglichkeit, die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen.
Das Ausbildungsberufsbild enthält die für die Ausbildung mindestens erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen:
- Zivilprozeßordnung
- freiwillige Gerichtsbarkeit
- Gebühren- und Kostenrecht
- Notariat
- Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Fachbezogene Informationsverarbeitung
die sich in den Rahmenlehrplänen unserer Schule wiederfinden.
Der Ausbildungsrahmenplan stellt dabei für die Anwalts- und Notarkanzleien eine Anleitung zur Gliederung der zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufsbildes nach sachlichen und zeitlichen Gesichtspunkten dar. In Abstimmung mit dem Rahmenplan erstellt die Ausbildungspraxis für jeden einzelnen Auszubildenden einen Ausbildungsplan, der sich zusammensetzt aus einer Planung der Ausbildungsdauer für die einzelnen Arbeitsbereiche und einer Planung der Ausbildungsinhalte in den einzelnen Abteilungen/Bereichen. Die jeweiligen Verhältnisse der Praxis entscheiden dabei natürlich über die zeitliche Reihenfolge.
Während der Ausbildung ist der Ausbildungsnachweis (das Berichtsheft) zu führen. In diese Berichte sind ihre Praxistätigkeiten und die in der Berufsschule vermittelten Tätigkeiten aufzunehmen. Die ordentliche und vollständige Führung des Berichtsheftes ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlußprüfung. In der Berufsschule werden Sie während Ihrer Ausbildung in folgenden Fächern unterrichtet:
- Betriebswirtschaftslehre
- Rechtskunde
- Fachkunde des RA und Notars
- Rechnungswesen
- Textverarbeitung am PC
- Datenverarbeitung
- Politik
- ggf. Kommunikation, Sport, Englisch
Im zweiten Ausbildungsjahr (im November) müssen Sie eine Zwischenprüfung vor der Rechtsanwalts- und Notarkammer ablegen. Der Inhalt dieser Zwischenprüfung bezieht sich auf den Stoff, der Ihnen in der Ausbildungspraxis im ersten Ausbildungsjahr gemäß Ausbildungsordnung vermittelt werden soll. Obwohl jeder versuchen wird, so gut wie möglich bei dieser Zwischenprüfung abzuschneiden, hat das Ergebnis für die Abschlußprüfung keine Bedeutung. Allerdings ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlußprüfung. Mit der Zwischenprüfung sollen die in der Praxis erworbenen Kenntnisse überprüft werden, um gegebenenfalls die Ausbildung und vor allem den Auszubildenden in die richtige Richtung zu lenken.
Die Abschlußprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Die schriftlichen Prüfungsfächer sind:
- Zivilprozeßordnung und freiwillige Gerichtsbarkeit
- Gebühren und Kostenrecht
- Rechnungswesen
- Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde
- Fachbezogene Informationsverarbeitung.
Die Abschlußprüfung bezieht sich auf alle in der Ausbildungsordnung genannten und die im Rahmenlehrplan für die Schulen genannten Kenntnisse und Fertigkeiten. Die mündliche Abschlußprüfung stellt ebenfalls auf die oben genannten Inhalte ab. Im Unterricht werden wir den Auszubildenden Fachkenntnisse vermitteln, die sie in die Lage versetzen, nach Weisung durch den Rechtsanwalt und Notar eigenständig und/oder im Team Aufgaben zu erledigen, die den Anwalt/Notar in seiner täglichen Arbeit entlasten. Durch die Entwicklung von
Schlüsselqualifikationen wie Selbständigkeit, Urteilsvermögen, Kooperations- und Teambereitschaft wird diese Handlungsfähigkeit erreicht. Eine erfolgreiche Ausbildung versetzt den Rechtsanwalts-/ und Notarfachangestellten in die Lage, nach absolvierter Ausbildung nicht nur ein wertvoller Mitarbeiter für Anwälte und Notare zu sein. Vor allem Versicherungen, Banken und auch Immobilienmakler stellen bevorzugt gute Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte wegen ihrer Spezialkenntnisse zu sehr ordentlichen Bedingungen als Mitarbeiter ein. Aber auch in der Industrie und im Dienstleistungsgewerbe finden sich Beschäftigungsmöglichkeiten.
Eine Weiterqualifikation zum Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH) oder Diplom-Rechtswirt (FH) ist eine interessante Möglichkeit auf der Basis einiger Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter.
