Tischler
Informationen zum Ausbildungsberuf Tischlerin / Tischler
Informationen zum Ausbildungsberuf Tischlerin / Tischler
Bei dem Ausbildungsberuf Tischlerin / Tischler handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt im wesentlichen im Handwerksbetrieb und in der Berufsschule.
An der Beruflichen Schule Husum wird das erste Ausbildungsjahr der Tischler in einem Berufsgrundbildungsjahr absolviert.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Die 3 jährige Berufsausbildung ist in 12 Lernfelder in 3 Lernbereichen gegliedert:
Lernfeld 1 bis 4 im 1. Ausbildungsjahr,
Lernfeld 5 bis 8 im 2. Ausbildungsjahr und
Lernfeld 9 bis 12 im 3. Ausbildungsjahr.
Die Inhalte der LF 1 bis 4 im ersten Ausbildungsjahr sind "einfache Produkte aus Holz herstellen", "zusammengesetzte Produkte aus Holz herstellen", Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen" und "Kleinmöbel herstellen".
Die LF 5 bis 8 im 2. Ausbildungsjahr beinhalten die Themen "Einzelmöbel herstellen", "Systemmöbel herstellen", Einbaumöbel herstellen und montieren", "Raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren".
Projektarbeit im 2. Ausbildungsjahr
Die LF 9 bis 12 im 3. Ausbildungsjahr beinhalten die Themen "Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren", "Baukörper abschließende Bauelemente herstellen und montieren", Erzeugnisse warten und instand halten", "einen Arbeitsauftrag aus dem Tätigkeitsfeld ausführen".
Projektarbeit im 3. Ausbildungsjahr
Überbetriebliche Lehrgänge
In allen 3 Ausbildungsjahren finden überbetriebliche Lehrgänge statt. Es sind die Lehrgänge zu den Maschinenscheinen TSM 1 bis TSM 3, der Furnierkurs und der Oberflächenkurs.
Zwischenprüfung
Am Ende des 2. Ausbildungsjahrs erfolgt die Zwischenprüfung. Sie besteht aus einer theoretischen- und einer praktischen Prüfung.
Gesellenstück von Tim Krüger, 2010
Gesellenprüfung
Der Ausbildungsgang schließt mit der Gesellenprüfung ab. Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung ist die Absolvierung aller 3 Ausbildungsjahre, die Teilnahme an den vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrgängen, die Bescheinigung über die Zwischenprüfung und die Vorlage der Berichtshefte.
Die Gesellenprüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung, einer praktischen Prüfung (Arbeitsprobe) und der Anfertigung eines Gesellenstücks. Zur Galerie der Gesellenstücke klicken Sie bitte hier
