Hauswirtschaftshelfer/-in
Informationen zur Ausbildung, Berufsausübung und Weiterbildung
Die Ausbildung zum Hauswirtschaftshelfer/zur Hauswirtschaftshelferin richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden können.
Für die Zulassung zur Ausbildung ist eine Eignungsfeststellung und Befürwortung der Agentur für Arbeit erforderlich. Eine bestimmte schulische Vorbildung ist nicht vorgeschrieben.
Die Ausbildung kann in anerkannten Ausbildungsbetrieben, in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie bei anerkannten Ausbildungsträgern erfolgen. Der Berufsschulunterricht findet einmal wöchentlich statt und umfasst 8 Unterrichtstunden.
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Ziel der Ausbildung sind das Erlangen einfacher Kenntnisse und die Einübung einfacher Fertigkeiten, wobei die Praxis im Vordergrund steht.
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3 jährige Berufsausbildung
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Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung erfolgt in den Bereichen Hauspflege, Nahrungszubereitung und Wäschepflege.
Gegenstand der Berufsausbildung sind die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Beziehungen,
- Betriebsräume und Betriebseinrichtungen,
- hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen, d. h. Speisenzubereitung und Service, Reinigen und Pflegen von Textilien, Vorratshaltung und Warenwirtschaft,
- hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen, d. h. Hilfeleistungen bei Alltagsverrichtungen, personenorientierte Gesprächsführung.
Die Auszubildenden lernen während der Ausbildung beispielsweise:
- wie man einfache Gerichte wie Suppen, Eintöpfe, Salate oder Aufläufe unter Anleitung zubereitet,
- wie man Textilien mit dem Handbügler und mit der Bügelmaschine glättet,
- wie man einfache Gebäcke herstellt,
- wie man die Grundrechenarten anwendet,
- wie man die Grundsätze der persönlichen und betrieblichen Hygiene einhält,
- wie man Werkstoffe im Haushalt reinigt und pflegt,
- wie man einen Tisch eindeckt,
- wie man unterschiedliche Fette sinnvoll einsetzt,
- wie man Zimmerpflanzen pflegt,
- wie man Wäsche schrankfertig macht.
- ...
Zwischenprüfung
Im 2. Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt. Diese beinhaltet einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht ebenfalls aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die praktische Prüfung umfasst die Bereiche „Hauspflege“, „Nahrungszubereitung“ und „Wäschepflege“.
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Berufsausübung
Hauswirtschaftshelfer/innen arbeiten entweder in Privathaushalten oder in hauswirtschaftlichen Großbetrieben, in der Gastronomie, im ambulanten hauswirtschaftlichen Dienst sowie in Wäschereien.
In Privathaushalten werden alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erledigt. In hauswirtschaftlichen Großbetrieben arbeiten Hauswirtschaftshelfer/-innen dagegen meist in einzelnen Teilbereichen, z. B. in der Nahrungszubereitung, in der Hauspflege oder im Bereich Textilpflege.
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Berufliche Weiterbildung
Durch Teilnahme an Kursen, Lehrgängen und Seminaren gibt es viele Möglichkeiten Fachwissen zu erweitern und Informationen beispielsweise über Neuerungen bei hauswirtschaftlichen Geräten, über neue Reinigungstechniken, aktuelle Zubereitungsarten oder Hygienebestimmungen zu erlangen.
Eine Weiterqualifizierung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin ist möglich.
